Vorausplanen entlastet die Angehörigen
Wird eine Person durch Krankheit oder Unfall urteilsunfähig, stellen sich viele Fragen: Wer vertritt ihre Interessen? Welche medizinischen Behandlungen werden durchgeführt? Welche nicht? Wer verwaltet das Vermögen? Viele dieser Fragen lassen sich im Voraus klären, dabei sind drei Ebenen zu unterscheiden:
- Die allgemeine Vorausplanung umfasst das Planen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Dokumentation: z.B. ein Vorsorgeauftrag, ein Testament oder die verbindliche Regelung finanzieller Fragen.
- Die krankheitsspezifische Vorausplanung für Betreuung und Behandlung ist ein strukturierter und fortlaufender Prozess zwischen betroffenen Personen, ihren Angehörigen und Fachpersonen, um individuelle Behandlungswünsche gemeinsam zu definieren und zu dokumentieren.
- Die gesundheitliche Vorausplanung (engl. Advance Care Planning = ACP) definiert im Voraus das gewünschte Vorgehen bei lebenserhaltenden Massnahmen oder spezifischeren Therapien für den Zeitpunkt der eignen Urteilsunfähigkeit, wenn man sich selber nicht dazu äussern kann. Dokumentation: z.B. eine Patientenverfügung oder ein Notfallplan.1

Mit den Nächsten sprechen
Bei der gesundheitlichen Vorausplanung, die sowohl für gesunde als auch kranke Menschen sinnvoll ist, bestimmen die entsprechenden Personen ihre Vertretung bei einer Urteilsunfähigkeit. Zudem legen sie fest, welche medizinischen Massnahmen bei einem Notfall sowie bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit getroffen werden sollen und welche nicht.
Ein Beizug von Fachpersonen kann beim Ausfüllen der Formulare durchaus Sinn machen. Für jene, die sich nicht mit konkreten medizinischen Interventionen auseinandersetzen wollen, ist es sinnvoller, in Absprache mit der entsprechenden Person lediglich zu bestimmen, wer bei einer Urteilsunfähigkeit vertretungsberechtigt ist, sowie mit dieser und anderen Nahestehenden über Dinge zu sprechen, die einem wichtig sind.
Dies beispielsweise in Bezug auf Schmerzen, Angst, das Bewusstsein oder das Leben allgemein. Nur wenn der eigene Wille kommuniziert wird, kann dieser bei einer Urteilsunfähigkeit auch so weit wie möglich gewahrt werden.
1. Bundesamt für Gesundheit BAG und palliative ch (2018): Gesundheitliche Vorausplanung mit Schwerpunkt «Advance Care Planning». Nationales Rahmenkonzept für die Schweiz. Bern.
Anlass der Lungenliga Aargau
Am 20.11.2024 führt die Lungenliga Aargau eine Infoveranstaltung zum Thema Selbstbestimmung bis ans Lebensende im Naturama Aarau durch. Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und das Testament stehen im Mittelpunkt.